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Religiöse Trauung allein begründet keine Rentenansprüche

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Seit Anfang 2009 sind in Deutschland religiöse Eheschließungen auch ohne vorherige standesamtliche Trauung möglich. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf der Basis von religiösen Trauungen alleine kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente entstehen kann. Stirbt ein Partner, kann in solchen Fällen keine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente gezahlt werden.

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